Lehrbach liegt westlich von Kirtorf an der Klein. Durch den Ort führt die Bundesstraße 62. Am südöstlichen Ortsrand stößt die Landesstraße 3072 auf die Bundesstraße.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lehrbach:
„Lehrbach (L. Bez. Kirtorf) evangel. Pfarrdorf; liegt an dem Kleinbach 1 St. von Kirtorf und gehört zum Eußer Patrimonialgericht der Freiherrn von Schenk zu Schweinsberg, in welchem die Gerichtsbarkeit erster Instanz dem Staate und der Freiherrlichen Familie von Schenk gemeinschaftlich zustehet. Der Ort hat 59 Häuser und 429 Einwohner, die außer 5 Katholiken, 19 Mennoniten und 4 Juden evangelisch sind. Man findet 1 Kirche, 3 Höfe, 4 Mühlen und 1 Grenznebenzollamt II. Classe. Im Ort liegt einer der Höfe, welcher der Gräf. Familie von Lehrbach gehört, die sich zuweilen hier aufhält. In dem dazu gehörigen schönen Garten befindet sich die gut erhaltene Ruine einer Burg. Unterhalb Lehrbach, an dem Kleinbach, liegt der Schmitthof, aus einer wieder hergestellten Ritterburg mit Oekonomiegebäuden bestehend, und den Freiherrn von Schenk gehörig, und oberhalb des Orts befindet sich der Retschenhäuser Hof, der früher den Freiherrn von Schenk zuständig war. Die Gemarkung besteht durchaus aus Sandboden, und in derselben sind mehrere Steinbrüche, die einen weißen Sandstein liefern, der sich sowohl zum Bauwesen, als zu Mühlsteinen gut verarbeiten läßt.“[3]
„Eußer Gericht (L. Bez. Kirtorf) Landstrich; enthält die Orte Arnshain, Bernsburg, Erbenhausen, Lehrbach, Obergleen und Wahlen, welche nun zum Bez. Kirtorf gehören. Die Gerichtsbarkeit erster Instanz stehet dem Staate und den Freiherrn von Schenk, Ganerben zu Schweinsberg, gemeinschaftlich zu. Die streitige Gerichtsbarkeit wird zu Homberg auf bestimmte Amtstage von dem Landrichter und dem von Schenkischen Amtsverweser gemeinschaftlich, hingegen die polizeilichen und andere Administrativ-Geschäfte ausschließend von dem Landrath ausgeübt. – Das Nassauische Haus hatte einen Antheil an dem Eußer Gericht erworben, und belehnte nachmals die Schenke von Schweinsberg damit. Die oben genannten Orte gehörten zum Amte Kirtorf. Anderwärts wie in Alsfeld, Romrod etc. wurde das Gericht aus Schöffen der Stadt und der Dörfer zusammengesetzt; da aber Kirtorf ausschließend den Grafen von Ziegenhain gehörte und nachher an die Landgrafen kam, an den obigen Orten aber die Schenke Antheil hatten, so konnte hier ein Gericht in der Art nicht gebildet werden, daher man das Gericht in Kirtorf (inneres Gericht) von dem der Dörfer (äußeres Gericht) unterschied. Auf diese Weise ist die Benennung Eußer Gericht entstanden, welcher Sprachgebrauch sich jedoch in neuern Zeiten ziemlich verloren hatte, und nun durch die letzte Organisation sich ganz verlieren muß.“[4]
Die Kirche wurde 1896 an der Stelle der Vorgängerkirche erbaut. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verkaufte der letzte Herr von Lehrbach seine gesamten Besitzungen an Max von Günderode. Dieser ließ 1885 das neue Schloss erbauen. Um 1895 erwarb Prinz Philipp von Hanau-Hořovice (1844–1914), jüngster Sohn des letzten Kurfürsten von Hessen, Friedrich Wilhelm aus dessen morganatischer Ehe mit Gertrude Lehmann, die Güter für seinen Sohn, den Grafen Karl August von Schaumburg (1878–1905), der 1905 im Wald bei Lehrbach tödlich verunglückte. Dann erwarb die Familie Oppermann, jetzt Böhm, das Anwesen und die Ländereien Anfang des 20. Jahrhunderts.
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Kirtorf
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lehrbach das „Eußergericht“ zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Lehrbach zuständig war. Die Freiherrn Schenck zu Schweinsberg verzichteten am 13. März 1822 auf ihre Polizei- und andere administrative Rechte zugunsten der Landesbehörden. Im Landgericht Homberg wurden die Rechtsprechung weiter gemeinschaftlich ausgeübt.[16][17]
Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[18]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld[20], aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt[21]. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Lehrbach wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[22]
In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[25]
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.422 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.143ff. (online bei Google Books).
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Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
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Die Ausübung der gerichtlichen, polizeilichen und administrativen Gerichtsame im gemeinschaftlichen Eußergericht vom 13. März 1822. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1822 Nr. , S.168 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 36,6MB]).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
↑Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr.30, S.189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3MB]).)