Die städtische Siedlung (Lage) entstand am Fuße der im 11. Jahrhundert genannten Burg des schon 1230 ausgestorbenen Dynastenhauses der Abenberger Grafen im Schnittpunkt alter Straßen. Nachdem Burg und Burgflecken 1296 an das Hochstift Eichstätt gelangt waren, wurde die Siedlung unter Bischof Konrad II. (1297–1305) befestigt und mit der Ringmauer der Burg verbunden. Oberes Tor und Unteres Tor, die die Marktstraße und den Stillaplatz im Westen und Osten wandartig abschließen, veranschaulichen noch die Ummauerung, die im Übrigen nur in Resten besteht. Dieser zwischen den Toren liegende Straßenzug ist die tragende Achse der Stadt, die sich im westlichen Teil zum dreieckigen Stillaplatz ausweitet, dessen Nordspitze zum Burgaufgang vermittelt und dessen Südseite sich zur Pfarrkirche St. Jakobus und dem ehemaligen Friedhof öffnet. Die Marktstraße ist durch ausschließlich zweigeschossige bürgerliche Bebauung geprägt, die älteren Häuser sind meist giebelständige Putzbauten, unter dem Putz wohl häufig Fachwerk. Die jüngeren Bauten – seit der Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden – sind meist traufseitige Sandsteinquaderhäuser. Das Straßenbild wird darüber hinaus durch die ziegelgedeckten Satteldächer bestimmt. Am Stillaplatz manifestiert sich die 1796 zu Ende gegangene eichstättische Herrschaft in dem Pfleg- und Kastenhaus, einer barocken Anlage Gabrielis, jetzt Rathaus des im 14. Jahrhundert zur Stadt erhobenen Ortes. Daneben hebt sich auch der Giebelbau des Pfarrhauses von der übrigen Umbauung – zweigeschossige Putzbauten – besonders ab und vermittelt zugleich zur Pfarrkirche St. Jakob im aufgelassenen Friedhof, jetzt Grünanlage. Sie wirkt beherrschend von Süden in den Stillaplatz hinein. Die Kleinhausbebauung des 17. bis 19. Jahrhunderts begrenzt an der Westseite den ehemaligen Friedhofsbezirk mit ein- und zweigeschossigen Satteldachbauten, zu denen das alte Schul- und Gemeindehaus zählt und die an der Rückseite Reste der westlichen Stadtmauer berühren. Nach Norden am Burgberghang gelegen schließt der Burgsteig mit seiner lockeren bis zum Kleinhaus abgestuften malerischen Bebauung an. Von der alten Stammburg der Abenberger wird die Stadt Abenberg majestätisch überragt. Aktennummer: E-5-76-111-1.
Stadtbefestigung
Von der Stadtbefestigung ist die ehemalige Stadtmauer in Teilen erhalten, stellenweise eingebaut oder reduziert, aus Bruchsteinmauerwerk, um 1300 errichtet und Ende des 19. Jahrhunderts in Teilen zerstört.
Folgende Türme sind erhalten:
Befestigungsturm, dann Karzer, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Walmdach, um 1300, bezeichnet „1488“
Rest eines Befestigungsturm, Bruchsteinmauerwerk, um 1300
Ehemaliger Befestigungsturm, als Wohnhaus ausgebaut, dreigeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, im Kern um 1300, Ausbau 19./20. Jahrhundert
Ehemaliger Befestigungsturm, als Wohnhaus ausgebaut, dreigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach und Fachwerkgiebel, im Kern um 1300, Dachaufbau 19. Jahrhundert
In Ecklage, ein- bis dreigeschossiger verputzter Satteldachbau mit giebelständigem Querbau und Frackdachbau mit Fachwerkobergeschoss an der Ostseite, 18./19. Jahrhundert, Erweiterung nach Westen 20. Jahrhundert
Burg, Brücke über den ehemaligen Burggraben an der Ostseite
Zweibogiger Sandsteinquaderbau mit zwei barocken allegorischen Figuren auf Sandsteinpfeilern, nachmittelalterlich, 1656 repariert, Figuren im 19. Jahrhundert hier aufgestellt
Fleck; Am Dürrenmungenauer Weg; Dürrenmungenauer Weg; Am Landsknecht; Sadenschlag; Abenberger Wald; Am Asbacher Weg; Osach; Der Mäbenberger Weg; Barthelmesauracher Straße; Hochreit; Streitholz; Trostäcker; Eichenbühl; Pfefferfeld; Erb (Standort)
Grenzsteine der Fraischgrenze Pflegamt Abenberg
Sandstein, überwiegend bezeichnet und reliefiert mit Bischofsstab und markgräflichem Adler; Nr. 11, bezeichnet „1789“; Nr. 23, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 24, bezeichnet „1737“; Nr. 26, bezeichnet „1737“; Nr. 29, bezeichnet „1737“; Nr. 30, bezeichnet „1737“; Nr. 33, bezeichnet „1789“; Nr. 34, bezeichnet „1747“; Nr. 35, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 36, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 37, bezeichnet „1789“; Nr. 39, bezeichnet „1737“; Nr. 41, bezeichnet „1737“; Nr. 42, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 43, 1737; Nr. 47, bezeichnet „1777“; Nr. 48, bezeichnet „1737“; Nr. 49, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 50, bezeichnet „1747“; Nr. 51, bezeichnet „1737“; Nr. 59, 1737; Nr. 60, bezeichnet „1757“; Nr. 61, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 70, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 75, 1737; Nr. 76, bezeichnet „1737“; Nr. 78, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 80, wohl 18. Jahrhundert; Nr. 82, bezeichnet „1737“; Nr. 83, wohl 18. Jahrhundert; zugehörig Grenzsteine Nr. 5, 9, 16, 22, siehe Gemeinde Büchenbach
Giebelständiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach und Fachwerkgiebel und quer angebautem, zweigeschossigem Wohnteil mit Satteldach, 18. Jahrhundert, Wohnteil später
Verputzte Saalkirche mit Satteldach, Putzlisenengliederung, Dachreiter und eingezogenem Chor mit halbrundem Abschluss, von Jakob Engel, 1677–85 nach Brand über Resten des 15. Jahrhunderts und von 1587 neu errichtet; mit Ausstattung
Nord- und Westflügel erhalten, zweiflügeliger, zweigeschossiger und verputzter Massivbau mit Satteldach und Dachgauben, von Jakob Engel, 1679–83, Erweiterung des Westflügels nach Süden von Friedrich Ritter, 1921–23
Sandsteinquaderbau mit Satteldach, eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor und seitlichen Turm mit Zeltdach und Laterne, Wandpfeilerkirche mit tonnengewölbtem Langhaus, westlicher Empore und eingezogenem, flachgedecktem Chor, Teile der nördlichen Langhauswand erste Hälfte 13. Jahrhundert, Turm 1294–1300, Chor Ende 15. Jahrhundert, Langhauserweiterung nach Westen 1624–27, Langhausgewölbe 1624 oder 1701/02, Turmausbau 1769, erneute Langhauserweiterung nach Westen 1854–57; mit Ausstattung
Ehemaliges Pflegamt des Hochstifts Eichstätt. Zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Mansardwalmdach, Gurtgesims und zweigeschossigem Nebentrakt mit Walmdach, barock, von Gabriel de Gabrieli, 1743/44
Zweigeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Zahnschnittfries am Sohlbankgesims und firstgleich angebautem Wirtschaftsteil mit gebrochenem Steilsatteldach, bezeichnet „1906“
Erdgeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit gebrochenem Steilsatteldach und zweigeschossigem Anbau mit Satteldach, 1802, Aufstockung und Firstdrehung bezeichnet „1924“
Erdgeschossiger, giebelständiger und verputzter Sandsteinquaderbau mit gebrochenem Steilsatteldach, Fachwerkgiebel und zweigeschossigem, traufseitigem Anbau mit Fachwerkobergeschoss, 1806, Anbau 1886
1390 erstmals erwähnt, Wasserschloss, zweigeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach und turmartigem Mittelrisalit mit Zwiebelhaube, barock, turmartiger Mittelrisalit im Kern mittelalterlich, 1722–25, Umbau 1900
Erdgeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach, Gauben und First mit Kugelaufsatz, bezeichnet „1736“, Gauben wohl Ende 19. Jahrhundert
Erdgeschossiger, traufseitiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, breitem Zwerchhaus und rückseitigen Anbauten, im Kern spätmittelalterlich, Umbau 1798 und 1871, Anbauten 1899/1900
Verputzter Massivbau mit Walmdach und Chorturm mit polygonalem Fachwerkobergeschoss und Spitzhelm, flachgedecktes Langhaus mit Emporen und eingezogenem, kreuzgratgewölbtem Chor, nachgotisch, von Christoph von Westernach, 1614 über älterem Kern, 1689 nach Kriegszerstörung erneuert, 1923 nach Westen verlängert; mit Ausstattung
Ein- bis zweigeschossiger, giebelständiger und teilweise verputzter Sandsteinquaderbau mit Frackdach und Fachwerkgiebel, Ende 18./Anfang 19. Jahrhundert, einseitige Aufstockung 1951
Grenzsteine der Fraischgrenze Pflegamt Wernfels-Spalt
Sandstein, überwiegend bezeichnet und reliefiert mit Bischofsstab und markgräflichem Adler; Nr. 3, 67, bezeichnet mit „1717“; Nr. 68, 70, vermutlich 18. Jahrhundert; zugehörig Grenzsteine Nr. 7, 8, 10, 11, 19, 21, 27, 29, 43, 44, 45, 47, 50, siehe Stadt Spalt; zugehörig Grenzsteine Nr. 55 und 56, siehe Markt Absberg; zugehörig Grenzstein Nr. 61, siehe Gemeinde Haundorf
Saalkirche mit Satteldach, sandsteinsichtiger Giebelfront und Dachreiter mit Spitzhelm, flachgedecktes Langhaus mit eingezogener Chorapsis, neuromanisch, von Leonhard Förtscher, 1846–53; mit Ausstattung
Spalter Berg; Kohlhut; Denkmalstraße; In der Kellerstritt (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Grenzsteine der Fraischgrenze Pflegamt Wernfels-Spalt
Sandstein, überwiegend bezeichnet und reliefiert mit Bischofsstab und markgräflichem Adler; Nr. 3, 67, bezeichnet mit „1717“; Nr. 68, 70, vermutlich 18. Jahrhundert; zugehörig Grenzsteine Nr. 7, 8, 10, 11, 19, 21, 27, 29, 43, 44, 45, 47, 50, siehe Stadt Spalt; zugehörig Grenzsteine Nr. 55 und 56, siehe Markt Absberg; zugehörig Grenzstein Nr. 61, siehe Gemeinde Haundorf
D-5-76-111-172
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.