zweigeschossiger Vierflügelanlage mit Walmdächern, Zwiebeldachreiter und Kapelle im Erdgeschoss mit romanischer Apsis, 18. Jahrhundert, Innenhof 1950 geschlossen; mit Ausstattung;
Mauer mit Torbogen. 18. Jahrhundert:
Ökonomiegebäude, winkelförmiger Satteldachbauten mit Ställen und Stadel, Ständerbauten, 18./19. Jahrhundert;
Ehemaliges Brauhaus, zweigeschossiger und traufständer Massivbau mit Satteldach und Kniestock, 2. Hälfte 19. Jahrhundert
Saalbau mit abgewalmtem Satteldach, Pilastergliederung, Vorzeichen und verschindeltem Giebeldachreiter mit Zwiebelhaube, 1700/01 als Lorettokapelle erbaut, Chor 1850; mit Ausstattung
Walmdachbau, zweigeschossige Mehrflügelanlage mit Walmdächern, übergiebeltem Mittelrisalit und Putzgliederungen, im Kern 1698, 1826 nach Brand von 1825 klassizistisch überformt; mit Ausstattung;
traufständiger Saalbau mit eingezogenem Chor und Dachreiter mit verblechter Zwiebelhaube, vor 1525, erweitert 1770 (bezeichnet 1751), an der Südseite eingemauertes Steinkreuz mit Ritzzeichnung, wohl spätmittelalterlich; mit Ausstattung
Pfarrhaus, mächtiger zweigeschossiger Walmdachbau mit Putzgliederung, 1795, im Kern wohl 1678; Stallstadel, verbretterte Ständerkonstruktion, bezeichnet mit "1797"; südlich anschließend Schweinestall, erdgeschossiger Massivbau mit Satteldach, um 1900, im Kern älter; Einfriedung, Bruchsteinmauer, 19. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.