Stahlskelettbau mit Fachwerkträgern, Verglasung und Fassadenplatten, mit Bücherei, Sozialräumen, Kapelle und variablem Gottesdienstraum, 1972/73; mit Ausstattung;
Kindergarten, Holzskelettbau mit Holzstützen und kombinierten Fachwerkbindern aus Holz und Stahl, Paneelen aus Holz und Glas, 1975/76;
Pfarrhaus, massiver Flachdachbau mit Treppenhausanbauten unter hölzernem Tragwerk aus Stützen und Fachwerkbindern, mit Doppelgarage und Einfriedung, 1978/79;
Grünanlage mit Rondell, Brunnen, Schornstein mit rahmendem Metallgerüst, Spielhügel, Parkplatz und Stahlkreuz; sämtlich von Steidle u. Partner.
einschiffig mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, Westturm mit Oktogon und Zwiebelhaube, 1614 erbaut, 1709/10 durch Georg Glonner barockisiert; mit Ausstattung
einschiffig mit eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor und Satteldachturm im nördlichen Winkel, Chor und Turm spätgotisch, Langhaus 1680, Umgestaltung 1760/61, Verlängerung nach Westen 1865; mit Ausstattung
eingeschossiger Satteldachbau mit hohem Kniestock und Zwerchhaus über hohem Sockel und seitlichem Wasserkanal, im Kern 2. Hälfte 18. Jh., wohl 1847 umgebaut, mit drei Haustafeln
einschiffig mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, im nördlichen Winkel wuchtiger Turm mit Oktogon und Zwiebelhaube, Turmunterbau 1650, Langhaus und Chor 1714 unter Verwendung romanischen und spätgotischen Mauerwerks durch Georg Glonner errichtet, 1921/22 nach Westen verlängert; mit Ausstattung
Saalbau mit eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor und Satteldachturm im nördlichen Winkel, Chor und Turm Ende 15. Jahrhundert, Langhaus um 1650, nach Westen 1933 erweitert; mit Ausstattung
nach Nordwesten gerichteter, einschiffiger Bau mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, um 1870/80 in neugotischen Formen bei der Mühle errichtet
einschiffig mit nicht eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor, quadratischer Westturm mit kurzem Oktogon und Laternenkuppel, 1683 erbaut; mit Ausstattung
Sittenbacher Straße 16; Nähe Dahlienanger (Standort)
Vormaliger Vierseithof
dann Dreiseithof mit zweigeschossigem Bauernhaus, bezeichnet mit 1844 (Haustafel), Erdgeschoss mit Teilunterkellerung, nach 1530 (Dendro), Erhöhung und Stüberlanbau 1791;
Saalbau mit ausspringenden, erhöhten Mittelabschnitt, wenig eingezogenem, segmentbogig schließendem Chor und Turm mit Laternenkuppel im südlichen Winkel, 1608 erbaut, 1709 um den zentralisierendem Mittelteil des Langhauses erweitert, 1840 Turm erneuert, 1910 nach Westen verlängert; mit Ausstattung
dreigeschossiger, stattlicher Bau mit hohem Schopfwalm und turmähnlichem Anbau im Süden, bezeichnet mit 1616, 1657 und im 18. Jahrhundert verändert; mit Ummauerung
Saalbau mit wenig eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor und Satteldachturm an der Nordseite, im Kern spätgotisch, um 1730 bzw. 1792 umgestaltet und 1884 verlängert; mit Ausstattung
Saalbau mit eingezogenem, fünfseitig geschlossenem Chor und Satteldachturm im nördlichen Winkel, Chor und Turm spätgotisch (1524?), Langhaus um 1755 erneuert; mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.