Wohnanlage Zielstattstraße-Nelkenweg. Für den Verein zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse in München e. V. (ab 1961 „Gemeinnütziger Wohnungsverein München 1899 e. V.“) entwarf Theodor Fischer 1918 eine dreiteilige Siedlungsanlage in Obersendling, von der jedoch nur der nördlichste Abschnitt unter Oberaufsicht von Johann Mund und unter Mitwirkung von Paul Wenz (Reihenhäuser am Nelkenweg) bis 1927 ausgeführt wurde. Das Angebot war differenzierter als es von Theodor Fischer in der Wohnsiedlung Alte Heide verwirklicht wurde: Vierteilig in Nord-Süd-Richtung länger gestreckte Blöcke schirmen nach Osten und Westen ab und nehmen auf der Nordseite zweiteilig kürzere Blöcke parallel zwischen sich, nach Süden öffnet sich dagegen eine niedrige Kette von schmalen Reihenhäusern für je eine, in den Flankenbauten je zwei Familien, mit jeweils eigenem Garten: Kompaktes Blockwohnen und, wenn auch bescheidenes, Wohnen im Reihenhaus wird somit zusammengeordnet. Die stilistische Gesamthaltung bleibt bei aller Einfachheit konservativ. (E-1-62-000-68)
23-geschossiger Stahlbetonskelettbau mit quadratisch gerasterter, an den Gebäudeecken nicht zusammenstoßender Aluminium-Glas-Vorhangfassade; mit Großraumbüros um inneren Erschließungs- und Funktionskern; Vollklimatisierung; 1961–64 nach Plänen des Architekten Hans Maurer und der Bauabteilung der Siemens AG als markanter Hochhausquader (75 m Höhe) nach amerikanischem Vorbild errichtet.
Siebengeschossiger Turm über quadratischem Grundriss mit Zeltdach über Konsolgesims, Eckrustizierung und Freitreppe an der Westseite, 1941 nach Plänen von Karl Meitinger als Luftschutzturm Nr. 36 errichtet; an der Ostseite des Albert-Bayerle-Platzes.
Sogenannte Zeppelinhalle, langgestreckter Satteldachbau mit mehrfach geknicktem Dach und östlicher Fachwerkfassade mit Stichbogenfenstern, im Innern dreischiffig, mit einer Tragkonstruktion aus Eisenfachwerk, von Carl Vent und Albert Schmidt, 1899/1900, Umbau zu Straßenbahndepot, 1911/12, nach Schäden im Zweiten Weltkrieg Westfassade und nördliche Anbauten verändert wiederhergestellt, nachträglich Ein-, An- und Unterbauten.
Katholische Pfarrkirche, Kirchenraum über ovalem Grundriss, mit flacher Gewölbeschale, nierenförmig geschwungener Orgelempore und hohen Lamellenfenstern, 1955/56 von Franz Berberich und Oskar Haßlauer; Glockenturm mit hohem Spitzhelm, Eingang mit weit vorspringendem Dach; mit Ausstattung.
Erbaut als Schießstätte der Königlich privilegierten Haupt-Schützengesellschaft München auf dem Sendlinger Oberfeld; neubarockes, asymmetrisch gruppiertes Hauptgebäude, 1892–93 von Paul Pfann und Günther Blumentritt; Vorgarten mit Standbild.
Die Siemens-Siedlung an der Boschetsrieder Straße 118 in München-Sendling wurde für Werkswohnungen der Siemens Wohnungs-Gesellschaft m.b.H. gebaut. Sie war die erste Wohn-Hochhaus-Siedlung in Bayern und Süddeutschland, 1952–54 nach Plänen des Architekten Emil Freymuth errichtet an der Halske-, Leo-Graetz-, Schuckert- und Zielstattstraße.
In der seit 1950 geplanten Großsiedlung wurden drei Wohnhochhäuser (zwei 17-geschossige Punkthochhäuser über sternförmigem Grundriss, sog. Sternhaus I und II, eine 12-geschossige Hochhausscheibe) mit zehn Wohnblocks in Zeilenbauweise (in sieben Varianten mit zwei, drei, vier und fünf Geschossen) sowie einer erdgeschossigen Ladenzone kombiniert.
Sie ist eine beispielhafte Verbindung von zweckorientiertem und landschaftsverbundenem Bauen mittels Anordnung von Baublöcken der verschiedensten Volumen in räumlicher Gliederung auf ausgiebiger Grünfläche unter Fernhaltung des Durchgangsverkehrs.
Als Siedlung von besonderer stadträumlicher Qualität (u. a. Dominanten-, Merkzeichen- und Orientierungsfunktion der Hochhäuser) wie architektonischer Gestaltung (trotz Differenzierung der Baumassen nach Höhe, Länge, Form und Ausrichtung Einheitlichkeit in der Wirkung durch konsequente Durchgestaltung der Fassaden; großzügige Verwendung von Freisitzen, die den Wohnseiten der Hochhäuser einen offenen Charakter
geben; Nutzung der Freisitze auch als Gestaltungsmittel; durchgängige Anwendung des Flachdaches) auch Großwohnanlage mit Gemeinschaftseinrichtungen (Fernheizzentrale, Wäscherei, Fernsprech-Selbstwähldienst, Kinderspielplätze, Tennisplätze, Garagen, Ladenzeile) und für die Erbauungszeit hohem technischem Standard (u. a. differenzierte Beheizungssysteme, Müllschluckanlage, Gemeinschaftsantennen, Gegensprechanlage).
Die Siedlung umfasst 528 Wohnungen von 35 bis etwa 114 m² mit ein bis viereinhalb Zimmern; die Wohnungen sind in 14 Baukörpern mit 45 Häusern untergebracht. Eine 1952 nach Osten geplante Erweiterung bis zur Steinmetzstraße wurde nicht mehr ausgeführt.
Konstruktion: Außenwände Gitterziegel oder Kupholitsteine, Massivdecken mit Fertigbetonteilen; Hochhausscheibe in Schottenbauweise, tragende Schottenwände aus Stahlbeton, mit nach oben abnehmender Bewehrung, nichttragende Außenwände Kupholitsteine; gleiche Konstruktion bei den Sternhäusern, deren obere sieben Geschosse aus Gitterziegeln gemauert. Bei den Hochhäusern Leichtmetallfenster, zum Teil als Schwingflügel. (Denkmalliste S. 315; Az.: D-1-62-000-7836)
17-geschossiges Punkthochhaus über sternförmigem Grundriss, 51 m hoch; um einen zentralen Erschließungskern mit Treppenhaus, Fahrstühlen und Müllabwurfschacht sind pro Geschoss drei Wohnungen so angeordnet, dass eine größtmögliche Abgeschlossenheit gewährleistet ist (Konzept von Emil Freymuth: Das Einfamilienhaus im Stockwerkbau), d. h. pro vorspringendem Trakt je eine Wohnung; Wohnungsgrößen : 3½-Zimmer-Wohnungen bzw. 2 Zimmer und 3 Kammern; Stirnseite des Südflügels ganz in Loggien aufgelöst, die Südwest- bzw. Südostkanten der Ost- und Westflügel in ihrer ganzen Höhe lamellenartig aufgelöst durch die um die Hauskante herumgeführten Rundungen der Freisitzkragplatten und geschlossenen Brüstungen. Hohe gestalterische Qualität durch markant rhythmisierte Fenstergruppierungen, fast putzbündig in die Wände eingeschnittenen Fensteröffnungen ohne Putzrahmung, durch die schlanken Säulen, die die Loggien netzartig strukturieren, durch die Belichtungsöffnungen der Treppenhäuser als schmale vertikale Glasachsen; keine Sockelwirkung des Kellergeschosses (doppelte Unterkellerung), Flachdach.
Vergleiche Sternhaus I, hier aber geringeres Volumen aufgrund unterschiedlicher Wohnungsgrößen, d. h. kürzere Flügel mit je drei 2½-Zimmer-Wohnungen pro Geschoss.
Hochhausgruppe, mit 12 Geschossen an der Südseite (Wohnseite), 13 Geschossen an der Nordseite mit den Eingängen und Aufzugsvorbauten; das Terrassengeschoss mit Einraum-Wohnungen, sonst Wohnungen mit eineinhalb bis viereinhalb Zimmern; Südfassade im Wechsel von Loggien und Fensterbändern konsequent rhythmisch durchgestaltet; Stirnseite wandartiger geschlossen, dabei ebenfalls mit Loggien; Fenster in Leichtmetall, teils als horizontale Schwingflügel; kleine Balkone nach Westen; Eingänge mit abgerundeten, weit vorkragenden Dächern.
Zu sechs Hauseinheiten in Zeilenbauweise, in Nord-Süd-Richtung orientiert bei leichter Achsenverschiebung in Ostwest-Richtung, Hauseingangsseite an der Ostseite mit Loggien für Küche und Schlafzimmer, Westseite: Wechsel von Wohn- und Balkonachsen bei sägeschnittförmiger Verzahnung der Fassade, den abgerundeten Balkonen entsprechend ausschwingende Dachformen.
Zu vier Hauseinheiten in Zeilenbauweise, in Nordsüd-Richtung orientiert bei geringer Schrägstellung, an der geradlinigen Fassade überwiegen die Wohnachsen gegenüber den Freisitzachsen.
in Nordsüd-Richtung mit aus der Achse gerücktem fünfgeschossigem Kopfbau am Nordende, Wechsel von Wohn- und Balkonachsen bei sägeschnittförmiger Verzahnung der Fassade, den abgerundeten Balkonen entsprechend ausschwingende Dachformen
erdgeschossiger Trakt in Ostwest-Richtung mit rechtwinklig angesetztem Kopfteil an der Westseite
D-1-62-000-7836
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Heinrich Habel, Helga Hiemen: München. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Regierungsbezirke. 3. verbesserte und erweiterte Auflage. BandI.1. R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-52399-6.
Dennis A. Chevalley, Timm Weski: Landeshauptstadt München. Südwest. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern - Kreisfreie Städte und Landkreise. Band I.2/2, 2 Halbbände. Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-584-5.