Das Ensemble umfasst den Stadtkern von Schönsee, der in seiner heutigen Gestalt auf den regulierten Wiederaufbau nach der Brandkatastrophe von 1868 zurückgeht.
Schönsee liegt am Oberlauf der Ascha auf einer talkesselartigen Fläche. Die Kernsiedlung lag wahrscheinlich um die Pfarrkirche, welche an ihrer alten Stelle wiedererrichtet wurde. Parallel zu dem mehrfach zu Weihern aufgestauten ost-westlich verlaufenden Bachlauf wurden die drei Straßenzeilen angelegt: nächst am Wasser die leicht mondsichelförmig gekrümmte Hauptstraße mit dem aus der Häuserflucht zurückspringenden Rathaus in der Längenhälfte; als Mittelachse des langgestreckten Ovalgrundrisses zielt die geradlinige Kirchstraße genau auf die Westfront mit dem Turm der Pfarrkirche, während als nördliche Längsachse die Pfarrgasse dient und die Dietersdorfer Straße die nach Nordosten gerichtete Vorstadt durchzieht. Die Längenerstreckung des Ovals wird durch mehrere im rechten Winkel abgehende Quergassen unterteilt. Die Bebauung besteht aus meist traufseitigen, ein- bzw. zweigeschossigen Wohnhäusern mit rückwärtig liegenden, ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden. Nur an der Hauptstraße sind die Anwesen mit ihren noch biedermeierlich beeinflussten, typisch einfachen, aber gut proportionierten Fassaden etwas aufwendiger gestaltet und werden mit zunehmender Entfernung bescheidener. Architektonische Dominante ist die Pfarrkirche St. Wenzeslaus. Eine Stadtbefestigung gab es nicht. Das Ensemble ist somit ein Zeugnis für eine rationale, nachbiedermeierliche Anlage eines ländlichen Mittelpunkts- und Handelsortes in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, dessen bauliche Substanz durch zahlreiche Überformungen und in der Kubatur angepasste Neubauten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts teilweise stark verändert und dezimiert wurde.
Aktennummer: E-3-76-160-1
Ensemble Betriebskette Aschatal
Das Ensemble umfasst die Betriebskette Aschatal[1]. Diese erstreckt sich westlich von Schönsee auf jenen Flussabschnitt, der auf 4,3 Kilometer Länge durch ein enges Waldtal etwa 90 Meter Gefälle hinter sich bringt.
In diesem Bereich lassen sich noch zehn ehemalige Werksanlagen erkennen, die bei geschickter Führung der Triebwasserkanäle im Durchschnitt acht Meter Fallhöhe des Wassers beanspruchen konnten. Die Betriebe waren Eisenhämmer, Säg- und Papiermühlen sowie Glasschleifen und Polierwerke, deren Besitzer zu der privilegierten Schicht gehörten, die Wasser- und Fischereirechte besaß und bei der Holzzuteilung bevorzugt behandelt wurde. Die Anfänge der Betriebe reichen in das Mittelalter zurück: 1387 wurde der Schallerhammer erstmals genannt, der Muggenthalerhammer hat bereits im 14. Jahrhundert bestanden, der Obergaißthaler Hammer geht wohl auf das 15. Jahrhundert zurück. Damals war vielleicht das Eisenrohmaterial noch an Ort und Stelle zu fördern, später musste es mit Fuhrwerken angefahren werden, eine Mühe, die nur wegen der reichlich vorhandenen Wasserkraft und Holzmenge lohnte. Die Gebäude reichen zum kleineren Teil in die Barockzeit zurück, als auch die Technik des Glasschleifens aus Frankreich hier eingeführt wurde; größerenteils stammen sie jedoch aus dem 19. Jahrhundert. Wenn auch die inneren technischen Anlagen weitgehend verloren sind, ist doch diese Werkskette ein bedeutendes Landschafts- und Wirtschaftsdenkmal, welches in der Oberpfalz eine Einmaligkeit darstellt und Zeugnis für das einst reiche Eisenvorkommen in der Oberpfalz ist.
Zweigeschossiger und verputzter Halbwalmdachbau mit traufseitigem Zahngesims und Flachbogenfenstern, 1762, im Kern älter, Dach und Obergeschoss Ende 19. Jahrhundert.
Reste der ehemaligen Zweiflügelanlage, in der Mitte aufgestockt, Ostteil 17. Jahrhundert, Westteil Mitte 19. Jahrhundert, 2005 zum Kulturzentrum umgebaut und stark verändert.
Eingeschossiger Satteldachbau aus Bruchsteinmauerwerk, Südwestteil in Ständerbauweise mit Durchfahrt, Zwerchgiebel und Kniestock holzverschalt, Türsturz bezeichnet mit 1812.
Zweigeschossiger Traufseitbau mit mittigem Zwerchgiebel, Fassadengestaltung mit rustizierten Ecklisenen, Gesimsgliederung und geohrten Fensterfaschen, zweite Hälfte 19. Jahrhundert, Mittelgiebel bezeichnet mit 1936;
Brunnen, verzierter Schalenbrunnen mit Fuß, aus Bronze, von Steinbecken umfasst, 1904.
Saalkirche, flachgedecktes Langhaus mit eingezogenem Polygonchor, vorspringender Fassadenturm mit Spitzhelm, Fassadengestaltung mit Ecklisenen, rundbogiges Südportal mit Sandsteingewände, 1868 Neubau nach Brand, Untergeschoss des Westturms mittelalterlich; mit Ausstattung;
profanierte Kapelle der Schmerzhaften Muttergottes, Satteldachbau mit Rundbogenfenstern und nördlichem Sakristeianbau, 19. Jahrhundert.
Satteldachbau mit einseitig eingezogenem Rechteckchor, Dachreiter mit Zwiebelhaube, mit Rund- und Stichbogenfenstern, 18. Jahrhundert; mit Ausstattung;
Figur heiliger Johannes von Nepomuk, farbig gefasstes Holz, 18./19. Jahrhundert; in giebelseitiger Rundbogennische.
Zweigeschossiger Satteldachbau mit Staffelgiebeln, Uhrtürmchen und Eckquaderung, Fenster mit geohrten Fensterfaschen, 18./19. Jahrhundert;
Hammerkapelle, halbrund geschlossener Satteldachbau mit profiliertem Traufgesims, kreuzgewölbter Innenraum, wohl 18. Jahrhundert; an der westlichen Hofeinfahrt.
Flachgedeckter Saalraum mit eingezogenem Polygonchor, Giebelturm mit achtseitigem Obergeschoss und hohem Spitzhelm, Fassadengestaltung mit Lisenen, zweite Hälfte 19. Jahrhundert, mit Ausstattung.
Flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Rechteckchor, südlich daran Sakristei, Giebeltürmchen mit Zwiebelhaube, frühes 18. Jahrhundert; mit Ausstattung; mit Ausstattung.
Zwei parallel zueinander stehende, zweigeschossige Satteldachbauten mit versetztem Giebel, aus Bruchsteinmauerwerk, Fenster- und Türgewände aus Sandstein, dazwischen Unterwasserkanal, 1848;
Wohnstallhaus, eingeschossiger Steildachbau mit Kniestock und Greddach nach Osten, Bruchstein- und Ziegelmauerwerk, bezeichnet 1797, im frühen 19. Jh. erweitert und um 1900 umgebaut; Stadel und Remise, eingeschossiger Satteldachbau in Holzständerkonstruktion, im Kern um 1800, später erweitert; Backhaus, kleiner Satteldachbau mit Bruchstein- und Ziegelmauerwerk, um 1900.
Zweigeschossiger Satteldachbau, Sockel aus Granitbruchsteinwerk, mit Flachbogenfenstern im Obergeschoss und Sohlbankgesims, wohl frühes 19. Jahrhundert;
Stall, zweigeschossiger Satteldachbau, Erdgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk, mit barocken Gewölben, 18. Jahrhundert, später aufgestockt;
Villa des ehemaligen Fabrikbesitzers der Holzwollefabrik
Zweigeschossiger Halbwalmdachbau im Heimatstil, mit Fachwerkgiebeln, Kniestock und Mittelrisalit, Arkadengang im Erdgeschoss, bezeichnet mit 1902, Balustraden jünger.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Lage
Objekt
Beschreibung
Akten-Nr.
Bild
Schönsee Badergasse; Nähe Am Graben; Am Graben (Standort)
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.