Niveaugleicher EinstiegAls niveaugleicher Einstieg wird der barrierefreie Zugang in Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Je nach Staat gibt es unterschiedliche Vorgaben für die zulässige maximale Niveaudifferenz (vertikal) und Spaltbreite (horizontal). EisenbahnverkehrEuropäische UnionFür Eisenbahnen wird der Begriff des niveaugleichen Einstiegs in der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Europäischen Kommission vom 18. November 2014 (TSI-PRM) im Anhang unter Ziffer 2.3 definiert:
– Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Europäischen Kommission vom 18. November 2014, Anhang, Ziffer 2.3: [1] SchweizDie Schweiz hat die TSI-PRM als technische Ausführungsbestimmungen übernommen (Anhang 7 EBV). BusverkehrEuropäische UnionSchweizZwischen 2006 und 2016 galten in der Schweiz für den Busverkehr folgende Maße für Niveaudifferenz und Spaltbreite:
– Verordnung des UVEK vom 22. Mai 2006 über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV), Art. 14: [2] Per 1. Juli 2016 hat die Schweiz die Maße für Niveaudifferenz und Spaltbreite aus der TSI-PRM auch für den Busverkehr übernommen (Artikel 13 Buchstabe a VAböV). Siehe auchEinzelnachweise |