Das Schutzgebiet befindet sich südwestlich von Altdorf. Es liegt im Staatswald Tübingen-Bebenhausen im Distrikt IV „Bromberg“, Abteilungen 65 „Lärchenschachen“ und 68 „Silbersandgrube“ und umfasst einen Teil von Flurstück Nr. 4208/1 der Gemarkung Altdorf, Gemeinde Altdorf.[1]
Der Bannwald liegt im Landschaftsschutzgebiet Schönbuch. Er ist Teil des Vogelschutzgebiets Schönbuch und er ist Teil des FFH-Gebiets Schönbuch. Früher wurde hier der silbrig schimmernde Rhätsandstein gewonnen.
Der Schutzzweck des Bannwalds ist gemäß Schutzgebietsverordnung
Das Zulassen unbeeinflusster Sukzessionsabläufe auf den Fichten-Sturmwurfflächen von 1990 und den daran angrenzenden Bereichen mit ihren Tier- und Pflanzenarten sowie die wissenschaftliche Beobachtung dieser Entwicklung zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich in den Gebieten befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung der Sukzessionsflächen innerhalb der Schutzgebiete ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.
Weiterer Schutzzweck ist der Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Der Bannwald „Silbersandgrube“ liegt sowohl im FFH-Gebiet „Schönbuch“ (Gebiets-Nr. 7420-341) als auch im großräumigen Vogelschutzgebiet „Schönbuch“ (Gebiets-Nr. 7420-401); beide Gebiete wurden in die nationale Vorschlagsliste zur Meldung an die Kommission für den Aufbau und den Schutz eines europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 aufgenommen.
Eva-Maria Bauer: Populationsbiologische und pflanzensoziologische Untersuchungen im Bereich des Sturmwurf-Bannwaldes „Silbersandgrube“ in: 10 Jahre Waldentwicklung nach Sturm „Wiebke“. Untersuchungen in Fichten-Sturmwurfbannwäldern Baden-Württembergs. Forstliche Forschungs- und Versuchsanstalt, Freiburg 2001. (Freiburger Forstliche Forschung. 32.) ISSN 1436-1566