UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung
Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung (engl.: Special Rapporteur on the right to development) wurde zur Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Das UN-MandatDer UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 5. Oktober 2016 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden. Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[6] Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Er prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Er macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6] Amtsinhaber
Websites
Fußnoten
Information related to UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung |