Erwin LambertErwin Hermann Lambert (* 7. Dezember 1909 in Schildow; † 15. Oktober 1976 in Stuttgart) war ein deutscher Maurermeister und NSDAP-Mitglied. Er errichtete u. a. die Gaskammern für die Tötungsanstalten der „Aktion T4“ sowie in den Vernichtungslagern der „Aktion Reinhardt“. Jugend und AusbildungErwin Hermann Lambert wurde als Sohn der Eheleute Hermann und Minna Lambert in Schildow, Kreis Niederbarnim bei Berlin am 7. Dezember 1909 geboren und hatte noch eine Schwester. Sein Vater fiel bereits 1915 im Ersten Weltkrieg; seine Mutter heiratete später einen Bauunternehmer. Lambert gehörte der Evangelischen Kirche an und besuchte die Volksschule in Schildow. Anschließend begann er eine Schlosserlehre. Nach einem Jahr entschied er sich für eine Maurerlehre, die er nach drei Jahren mit der Gesellenprüfung vollendete. Nach drei Semestern auf der Baugewerbeschule in Berlin-Mitte der Zwanziger Jahre und einer praktischen Tätigkeit bei verschiedenen Baufirmen, absolvierte er 1936/37 erfolgreich die Maurermeisterprüfung. 1939 war er als Maurerpolier bei der Baufirma Vollmann und Schmidt in Berlin beschäftigt. Bei der „Aktion T4“Bereits zum 1. März 1933 war er der NSDAP beigetreten (Mitgliedsnummer 1.491.465)[1] und von 1938 bis 1939 Blockleiter der Partei in Schildow. Zu Beginn des Jahres 1940 wurde er von der „Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege“ dienstverpflichtet, einer von mehreren Tarnorganisationen der Kanzlei des Führers, die mit der Durchführung der „Aktion T4“, also der Tötung von Geisteskranken und Behinderten, beauftragt war. Die Büros dieser „Stiftung“ befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Columbushaus am Berliner Potsdamer Platz. Vom Leiter dieser Organisation Schneider wurde Lambert über deren Aufgaben und ihren Status als Geheime Reichssache instruiert. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hatte er schriftlich zu bestätigen. Lamberts erste Aufgabe war der Umbau der Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4. Hier wurden Büros für die Tarnorganisationen eingerichtet. Nach dieser Adresse wurde die „Euthanasie“-Aktion künftig mit der Abkürzung „T4“ bezeichnet. Die zentrale Dienststelle in der genannten Villa verfügte den Einsatz Lamberts als Maurermeister für den Einbau von Gaskammern in den „Euthanasie“-Tötungsanstalten Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar. Die so gewonnenen Erfahrungen prädestinierten Lambert als Spezialisten für Tötungsanlagen, wo immer solche gebraucht wurden. Im März 1940 begann er mit den Umbauarbeiten in Hartheim, die etwa vier bis fünf Wochen in Anspruch nahmen. Seine Tätigkeit schildert er nach Kriegsende wie folgt:
Nach seinem letzten Einsatz in Hadamar und einem Weihnachtsurlaub 1940 wurde er mit dem Umbau eines Gebäudes am Attersee in Österreich als Erholungsheim für die T4-Angehörigen beauftragt. Bei der Aktion ReinhardtIm Frühsommer 1942 wurde Lambert als SS-Unterscharführer nach Lublin im Generalgouvernement zur Verwendung im Rahmen der „Aktion Reinhardt“ entsandt und dort von SS-Hauptsturmführer Richard Thomalla mit der baulichen Verbesserung des Vernichtungslagers Treblinka beauftragt. So leitete er die Errichtung von Baracken, Zäunen und anderen Lagereinrichtungen durch ukrainische und polnische Handwerker. Mit dem Eintreffen des ersten Lagerkommandanten Irmfried Eberl im Juli 1942 und der Liquidierung des Warschauer Ghettos begannen die Vergasungen in Treblinka. Hieran war Lambert allerdings nicht beteiligt. Seine dortigen Aufgaben werden im Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 3. September 1965 (Az.: 8 I Ks 2/64) wie folgt beschrieben:
Aufgrund einer Erkrankung im Juli 1942 konnte Lambert mehrere Wochen in seinem Heimatort Schildow verbringen. Nach seiner Genesung wurde er mit dem Auftrag nach Hartheim entsandt, dort eine Filmkammer einzurichten. Anschließend hatte er das T4-Erholungsheim am Attersee erneut baulich zu überholen. Noch im August 1942 kehrte er nach Treblinka zurück, wo er die Leitung für den Bau einer bereits begonnen größeren Gaskammer übernahm und hier seine Spezialkenntnisse einbrachte. Im September oder Oktober 1942 wurde er mit dem gleichen Auftrag in das Vernichtungslager Sobibor befohlen. Schließlich war er noch beim Aufbau der Arbeitslager Dorohucza bei Lublin und Poniatowo bei Opole beteiligt. Danach wurde er wieder nach Berlin zurückbeordert und für Bauarbeiten in Bernburg eingesetzt. Im Frühjahr 1943 führte er erneut Umbauten und Reparaturen im Vernichtungslager Treblinka, am T4-Erholungsheim und in der NS-Tötungsanstalt Hartheim aus. Schließlich war Lambert noch bei der Verlegung der T4-Dienststelle von Berlin nach Gut Steineck bei Bad Schönfließ im Kreis Königsberg in der Neumark tätig. In OberitalienNach einem mehrwöchigen Weihnachtsurlaub 1943 in seinem Heimatort wurde er Anfang 1944 wie die Mehrzahl des Personals der Aktion Reinhardt nach deren Abschluss nach Triest versetzt, um dort als Polizeioberwachtmeister bei der Straßensicherung in der Operationszone Adriatisches Küstenland zwischen Triest und Fiume verwendet zu werden. Außerdem hatte er noch im Frühjahr 1944 im italienischen Lager San Sabba einen Trockenofen der ehemaligen Reismühle in ein Krematorium umgebaut, der am 4. April 1944 in Betrieb genommen wurde.[4] Aus seiner am 3. Juni 1944 geschlossenen Ehe mit einer Pflegerin in Hartheim, die er bei einem „Bunten Abend“ im KZ Mauthausen kennengelernt hatte, gingen zwei Töchter hervor. Gefangennahme und VerurteilungAm 15. Mai 1945 wurde Lambert von den Briten gefangen genommen und an die US-Amerikaner ausgeliefert, die ihn in ein Lager ins württembergische Aalen brachten. Nach Waiblingen entlassen, zog er zunächst nach Schwaikheim und ließ sich dann in Stuttgart nieder. Dort machte er sich als Fliesenleger selbständig. Bei der Entnazifizierung in Schwaikheim wurde Lambert als Mitläufer eingestuft. Mit Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 3. September 1965 (Az.: I Ks 2/64) wurde er im sogenannten Treblinka-Prozess wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300.000 Personen zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Im Sobibor-Prozess verurteilte ihn das Landgericht Hagen am 20. Dezember 1966 wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord an mindestens 57.000 Menschen zu drei Jahren Zuchthaus (Az.: 11 Ks 1/64). Literatur
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Anmerkungen
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