Landgericht Fürth (Hessen)Das Landgericht Fürth war von 1821 bis 1879 ein Landgericht des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Fürth im Odenwald in der Provinz Starkenburg. GründungAb 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung. Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden Landräten (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichten (zuständig für die Rechtsprechung) übertragen.[1] Im südlichen Teil des Großherzogtums wurde dabei das Landgericht Fürth eingerichtet. Dessen Gerichtsbezirk erstreckte sich über das Gebiet der vormaligen Ämter Fürth, Waldmichelbach, Heppenheim und dem des Patrimonialgerichts Birkenau. Dem Landgericht Fürth übergeordnet war das Hofgericht Darmstadt und diesem wiederum das Oberappellationsgericht Darmstadt. Bezirk
Weitere EntwicklungBei der Verwaltungsreform 1821 konnte der Staat zunächst ausschließlich die Gerichtsbarkeit im Großherzogtum neu regeln, über die er uneingeschränkt verfügen konnte. Diese Gebiete wurden als Dominiallande bezeichnet. In den Gebieten, in denen Standesherren und anderer Adel weiterhin eigene Gerichtshoheit ausübten, den Souveränitätslanden, musste der Staat dafür zunächst mit jedem der einzelnen Gerichtsherren vertragliche Vereinbarungen treffen. Das zog sich in einigen Fällen noch jahrelang hin. 1826 gelang es, einen solchen Vertrag mit dem Grafen von Erbach-Schönberg abzuschließen: Zum 1. August 1826 wurden die Aufgaben der Rechtsprechung des damit aufgelösten Amts Schönberg dem Staat übertragen[3], der die betroffenen Ortschaften (siehe Übersicht) dem Landgericht Fürth zuteilte. Ein Großteil dieser Gemeinden wurde zum 16. Dezember 1839 im Zuge einer umfangreicheren Revision der gerichtlichen Bezirke an das Landgericht Zwingenberg abgetreten.[4] Zum 1. April 1840 wurde eine Reihe von Orten an das Landgericht Lorsch abgegeben (siehe Übersicht).[5] Bei Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum 1821 entsprachen deren Bezirke immer einem Landratsbezirk oder dem Teil eines Landratsbezirks. Durch mehrere Verwaltungsreformen, 1832, 1848 und zuletzt 1852 sowie die Abschaffung der standesherrlichen Privilegien in der Revolution von 1848 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte.[6] Für den Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Fürth bedeutete das sowohl Zugewinne als auch Verluste (siehe Übersicht), letzteres vor allem zugunsten des neu eingerichteten Landgerichts Waldmichelbach. EndeMit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[7] So ersetzte das Amtsgericht Fürth das Landgericht Fürth. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Fürth wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[8] Richter
Literatur
Einzelnachweise
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