Landkreis OsterburgDer Landkreis Osterburg, ursprünglich Kreis Osterburg, war von 1816 bis 1945 ein Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen und von 1945 bis 1952 im Land Sachsen-Anhalt der SBZ bzw. DDR. VerwaltungsgeschichteKönigreich PreußenIm Rahmen der preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Osterburg im Regierungsbezirk Magdeburg der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Osterburg. Norddeutscher Bund/Deutsches ReichSeit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Osterburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt. Deutsche Demokratische RepublikAm 1. Juli 1950 kam es in der DDR zu einer ersten Verwaltungsreform, in deren Rahmen die Gemeinden Binde, Fleetmark, Kaulitz, Kerkau, Mechau und Schernikau aus dem nunmehr Landkreis Osterburg genannten Kreis in den Landkreis Salzwedel wechselten.[1] Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 in der DDR wurden an der Abgrenzung des Landkreises weitere umfangreiche Änderungen vorgenommen:[1]
Der Kreis Seehausen wurde 1965 wieder aufgelöst und in den Kreis Osterburg eingegliedert. Bundesrepublik DeutschlandNach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde der Kreis 1990 im wiedergegründeten Land Sachsen-Anhalt zum Landkreis Osterburg, der bei der Kreisreform von 1994 zum größten Teil im Landkreis Stendal aufging. Die Stadt Arendsee mit Umland schloss sich dem Altmarkkreis Salzwedel an. Einwohnerentwicklung
Landräte
KommunalverfassungDer Kreis Osterburg gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Städte und GemeindenStand 1945Der Kreis Osterburg umfasste 1945 vier Städte und 121 weitere Gemeinden.[5] Bis 1945 aufgelöste Gemeinden
WeblinksCommons: Landkreis Osterburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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