spätgotischer einschiffiger Tuffsteinbau mit nicht eingezogenem Chor, zweite Hälfte 15. Jahrhundert; mit Ausstattung. Friedhof, Tuffsteinummauerung, im Westteil Pfeilerhalle, um 1900, mit Wandgrabmälern.
spätgotischer Tuffquaderbau auf der Stelle der abgegangenen Burg Tengling, nach Brand 1532 wieder errichtet, Turm-Obergeschoss 1721; mit Ausstattung; Kalvarienbergkapelle, östlich vor der Ummauerung am Hang, spätes 19. Jahrhundert; Steinkreuz, vor der östlichen Kirchhofmauer neben dem Aufgang, wohl spätmittelalterlich.
Mittertennbau, Wohnteil mit Hochlaube und altem Türgerüst, erbaut 1834/36, Dach erneuert; zugehörig frei stehender Getreidekasten, innen bezeichnet mit dem Jahr 1758.
(Nordflügel des ehemaligen Vierseithofes), an der Firstpfette bezeichnet mit dem Jahr 1777, mit gewölbtem Fletz, renoviert laut Inschrift 1908; kleiner Bundwerkstadel (Südflügel), zweites Viertel 19. Jahrhundert; nördlich frei stehend zweigeschossiger Getreidekasten, bezeichnet mit dem Jahr 1808.
Zum ehemaligen Vierseithof gehöriger Bundwerkstadel (Südflügel), zweites Viertel 19. Jahrhundert, und Hütte (Ostflügel) mit eingebautem Getreidekasten, um 1800.
(Nordflügel des Dreiseithofes), Obergeschoss Blockbau, 17. Jahrhundert, Erdgeschoss massiv, gewölbter Stallteil, im Inneren bezeichnet mit dem Jahr 1847.
Dreiseithof; Wohnstallhaus (Nordflügel), mit Putzgliederungen und Hochlaube, über hofseitigem Eingang bezeichnet mit dem Jahr 1839, über dem Stallteil Bundwerk, hofseitig bezeichnet mit dem Jahr 1839; Stallstadel (Westflügel), mit gewölbtem Stall und gemauertem Heuboden, etwa zeitgleich; stattlicher dreitenniger Bundwerkstadel (Südflügel), bezeichnet mit dem Jahr 1839.
(Südflügel des Dreiseithofes) mit Gitterbundwerk an der Giebelseite, bezeichnet mit dem Jahr 1893; nördlich frei stehender Getreidekasten, erbaut 1806; zugehörig Hofkapelle, 18./19. Jahrhundert, südlich des Hofes am Ortseingang.
kleiner Tuffsteinbau, wohl 19. Jahrhundert, mit Holzvorbau und neuem Spitzhelm um 1900 ergänzt; etwa 800 m nördlich am Weg von Tengling nach Törring nahe der Gemeindegrenze.
Einfirstanlage, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Hochlaube, Laube und Putzgliederungen, Erdgeschoss und Stall mit Gewölben, im Kern 18. Jh., Umbauten an Pfette bez. 1845 und 1946
(Althof), Nordflügel des Dreiseithofes, mit verputztem Blockbau-Obergeschoss, im Kern zweite Hälfte 17. Jahrhundert, im ersten Drittel 19. Jahrhundert überformt; Stadel mit reichem Gitterbundwerk (Südflügel), erbaut 1862.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
mit reichem Gitterwerk (Südflügel des Vierseithofes), drittes Viertel 19. Jahrhundert; Stallstadel mit Gewölbe und Bundwerk (Ostflügel), etwa gleichzeitig; Getreidekasten im Obergeschoss der ehemaligen Hütte (Westflügel), etwa gleichzeitig.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gotthard Kießling, Dorit Reimann: Landkreis Traunstein (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.22). Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007, ISBN 978-3-89870-364-2, S.672–697.