Der Begriff „Ost-Berlin“ diente im westlichen Sprachgebrauch auch zur Abgrenzung des sowjetischen gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet wurden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach der Gründung der DDR deren Hauptstadt.
Die offizielle Eigenbezeichnung wurde infolge der Teilung der Stadt 1948 zu Demokratischer Sektor (von Berlin), auch Demokratisches Berlin, nach Errichtung der Berliner Mauer zu Berlin, Hauptstadt der DDR bzw. Berlin geändert. „Ost-Berlin“ gehörte weder in der alten Bundesrepublik noch in der DDR jemals zum amtlichen Sprachgebrauch. In der DDR setzte es sich bis in die 1970er Jahre verstärkt durch, nur dem Westteil der Stadt eine separate Bezeichnung (Westberlin) zu geben, den Ostteil jedoch kurz als Berlin zu bezeichnen (siehe Kapitel Begriffsproblematik).
Völkerrechtlich war der sowjetische Sektor Berlins Teil der Viersektorenstadt unter Hoheit der vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich; damit war der östliche Teil Berlins kein konstitutiver Teil der DDR. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Status von Ost-Berlin waren Gegenstand der Berlin-Frage, sie hatten aber spätestens ab den 1970er Jahren in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.
Mit dem Londoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation in zunächst drei Besatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam die Alliierten oder Vier Mächte). Für Gesamt-Berlin wurde im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der Bezeichnung Magistrat von Groß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest.[2] Am 11. Juli nahm der Alliierte Kontrollrat seine Arbeit auf. Die Westmächte hatten vorgeschlagen, ihn im ehemaligen Reichsluftfahrtministerium in der Leipziger Straße anzusiedeln, doch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verhinderte, dass irgendwelche Vier-Mächte-Einrichtungen in Ost-Berlin Gebäude erhielten. An der Leipziger Straße wurden stattdessen die deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ untergebracht, wodurch diese institutionell eng mit Ost-Berlin verbunden wurde. Auch wirtschaftlich behandelte die SMAD Ost-Berlin und ihre Zone als Einheit, obwohl der Verkehr an der Stadtgrenze bis 1977 kontrolliert wurde.[3]
Die damaligen östlichen Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Pankow, Weißensee, Lichtenberg, Treptow und Köpenick bildeten fortan den Sowjetischen Sektor von Groß-Berlin.
Im Juni 1948 verließ der sowjetische Vertreter die Alliierte Kommandantur und in den Folgemonaten zerbrach die gemeinsame Verwaltung Berlins. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich allerdings weiterhin als Magistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem Zusatz Demokratischer Sektor.
Nach Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) sollte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auch für ein Land Groß-Berlin gelten. Die Sowjetunion lehnte jedoch eine Anwendung des Grundgesetzes auf ihren Sektor Berlins ab, und in den anderen Sektoren konnte es durch den Vorbehalt der Westalliierten nur eine eingeschränkte Gültigkeit entfalten.
Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund des Viermächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und wurde zunächst auch kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden.[4][5]
Die Bindung an die DDR war allerdings von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die SMAD auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon ab 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage zunächst nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger einzubinden. Ab Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-Berlin Personalausweise der DDR ausgegeben.[6]
Von 1956 an veranstalteten die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die neu gegründete Nationale Volksarmee (NVA) Militärparaden in Ost-Berlin. Die Botschafter der Westmächte protestierten bei ihrem sowjetischen Kollegen, weil Kontrollratsgesetz Nr. 43, das in Berlin noch gelte, Deutschen das Tragen von Waffen verbot. Botschafter Georgi Maximowitsch Puschkin verwies sie an die Regierung der DDR. Der Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR wurde von Anfang an außerhalb Berlins (in Strausberg) errichtet.[7]
Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat dem Ministerrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu.
Die Sowjetunion forderte am 27. November 1958 mit dem Chruschtschow-Ultimatum (→ Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eine Freie Stadt als sogenannte besondere politische Einheit.[8] In dieser und einer weiteren Note aus dem Jahr 1959 erklärte sie, die Londoner Protokolle der Siegermächte über die gemeinsame Besetzung Berlins seien nicht mehr gültig. Die Westalliierten lehnten diese Vorstellungen aber ab und beharrten auf dem Viermächte-Status ganz Berlins.[9]
Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins zementiert und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. Der Staatsrat stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit den Bezirken in der DDR gleich.[10]
Die im Januar 1962 neu eingeführte Wehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der NVA ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor von Berlin direkte Geltungskraft entfaltete.
Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelte. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Die Präambel und der allgemeine Teil dieses Vertrages bekräftigten den Viermächte-Status für Berlin, die Formulierungen ließen aber Interpretationsspielraum: In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen einzig auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als Ganzes und sahen Ost-Berlin als eigenständige Stadt und Hauptstadt der DDR an. Die Westmächte dagegen sahen den Viermächte-Status von Groß-Berlin als nicht berührt an, auch wenn sie anerkannten, dass Ost-Berlin Sitz der Regierung der DDR war.[11] Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR 1974 siedelten sie daher ihre Botschaften dort an und nicht, wie zwischenzeitlich überlegt worden war, in Potsdam. Der weiterhin bestehenden westlichen Rechtsauffassung, dass Ost-Berlin kein „integrierter Bestandteil der DDR“ sei, wurde dadurch genüge getan, dass die Botschaften amtlich „bei der DDR“ und nicht, wie sonst üblich, „in Berlin“ hießen. Diese Rechtsauffassung war der Grund, dass Staatsbesuche von Bundeskanzlern in der DDR nicht in Ost-Berlin stattfanden, sondern in Erfurt, wo Willy Brandt 1970 vom Ministerpräsidenten der DDR Willi Stoph empfangen wurde, oder am Werbellinsee und in Güstrow, wo sich Helmut Schmidt 1981 mit Honecker traf. Die Tatsache, dass der Weg dazwischen über den Berliner Ring und damit für wenige Kilometer durch Berliner Stadtgebiet führt, machte den Beamten im Bundeskanzleramt, die die Reise vorbereiteten, erhebliches Kopfzerbrechen.[12]
Nach der Volkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe des Verordnungsblattes für Groß-Berlin ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Die DDR leitete aus dem angenommenen Umstand, die drei Westmächte hätten in ihren Sektoren lediglich vertraglich eingeräumte „Verwaltungsbefugnisse“ erhalten, nicht aber „originäre“ Rechte erworben, ihren Anspruch ab, dass ganz Berlin zur Sowjetischen Besatzungszone gehört habe und demzufolge Ost-Berlin als Hauptstadt zu ihrem Staatsgebiet gehörte.[13] Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den Namen Magistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortan Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visumpflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Nach der 1979 erfolgten Änderung des Wahlgesetzes[14] wurden bei den Volkskammerwahlen ab 1981 auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nun de facto vollständig in die DDR integriert. Nach Ansicht des West-Berliner RechtswissenschaftlersDieter Schröder kaschierte die DDR-Regierung mit diesen und anderen Maßnahmen, dass auch für Ost-Berlin de jure weiterhin der Viermächte-Status galt, was von den Westmächten weitgehend toleriert wurde, solange sie ihre Sonderrechte, etwa das Präsenzrecht, um sich frei im sowjetischen Sektor zu bewegen, behielten.[15]
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung trat am 3. Oktober 1990 in Ost-Berlin das Grundgesetz in Kraft und es wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins.[16] Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:
„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
– Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Berlin war ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschland geworden.
Die beiden Teile Berlins wurden während des Kalten Krieges zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich betrachtet. Diese Thematik war ideologisch aufgeladen und von wechselnden außen- und innenpolitischen Zielsetzungen bestimmt.
Als amtliche Ortsbezeichnung bezog man sich jedoch immer auf die Stadt als Ganzes, und in allen amtlichen Dokumenten wurde in diesem Zusammenhang nur „Berlin“ verwendet (zum Beispiel in Urkunden oder als Geburtsort).
Wollte man sich im sonstigen Sprachgebrauch explizit auf Ost-Berlin beziehen, so ergab sich dies entweder aus dem Kontext oder durch besondere Zusätze. In West-Berlin und der Bundesrepublik lautete die offizielle Bezeichnung „Berlin (Ost)“. 1960 empfahl eine Kommission des Senats von Berlin die Bezeichnung „Ost-Berlin“ für den nichtamtlichen Gebrauch, die auch später vom westdeutschenDuden übernommen wurde.
Diese Bezeichnung hat sich heute in wissenschaftlichen Veröffentlichungen durchgesetzt. In Literaturlisten ist als Verlagsort auch „Berlin (DDR)“ gebräuchlich. Umgangssprachlich wurde auch „Sowjetsektor“, „Ostsektor“ und „Ostberlin“ genutzt.
Auch in der DDR war bei amtlichen Veröffentlichungen und Verlautbarungen sowie im Kartenmaterial nur von „Berlin“ die Rede, während man die Westsektoren als „Westberlin“ (ohne Bindestrich) bezeichnete. War der Ostsektor von Berlin gemeint, wechselte in der DDR die Sprachregelung häufiger. Das Statistische Jahrbuch der DDR bezeichnete den Ostsektor bis 1955 als „Groß-Berlin, Demokratischer Sektor“, bis 1957 als „Berlin, demokratischer Sektor“, bis 1961 als „Demokratisches Berlin“ und anschließend als „Hauptstadt Berlin“ oder „Berlin, Hauptstadt der DDR“.
Die höchste Einwohnerzahl erreichte Ost-Berlin im Jahr 1988 mit 1,28 Millionen. Die niedrigste wurde 1961, im Jahr des Baus der Berliner Mauer, mit 1,06 Millionen registriert. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR.[17]
Datum
Einwohner
29. Oktober 1946 ¹)
1.174.582
31. August 1950 ¹)
1.189.074
31. Dezember 1955
1.139.864
31. Dezember 1960
1.071.775
31. Dezember 1961
1.055.283
31. Dezember 1964 ¹)
1.070.731
Datum
Einwohner
01. Januar 1971 ¹)
1.086.374
31. Dezember 1975
1.098.174
31. Dezember 1981 ¹)
1.162.305
31. Dezember 1985
1.215.586
31. Dezember 1988
1.284.535
31. Dezember 1989
1.279.212
¹) Volkszählungsergebnis
Stadtbezirke
Ost-Berlin gliederte sich anfangs in acht Bezirke. Ab 1952 hießen sie Stadtbezirke, um den verwaltungsmäßigen Unterschied zu den gleichzeitig geschaffenen Bezirken der DDR deutlich zu machen. Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Teilen Friedrichsfeldes sowie Teilen des Weißenseer Ortsteils Falkenberg), Hohenschönhausen (1985 aus den Weißenseer Ortsteilen Hohenschönhausen, Wartenberg, Falkenberg und Teilen Malchows) und Hellersdorf (1986 aus den Marzahner Ortsteilen Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf). So umfasste Ost-Berlin im Jahr 1990 (vor der Vereinigung mit West-Berlin) elf Stadtbezirke. Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden nach der Abtrennung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow Weißensee angegliedert.
↑Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts, 1987, 25, Nr. 4, S. 418–459, hier S. 423 und 426.
↑Art. 4 des Gesetzes über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949.
↑§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 vom 4. August 1954.
↑Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik in Groß-Berlin vom 30. Oktober 1953.
↑Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 438 f.
↑Berlin-Note der sowjetischen Regierung vom 27. November 1958 (Chruschtschow-Ultimatum)
↑Jochen Abraham Frowein: Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Studienausgabe, Walter de Gruyter, Berlin / New York 1984, S. 29–59, hier S. 55.
↑Jochen Abraham Frowein: Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, S. 29–59, hier S. 55 (abgerufen über De Gruyter Online).
↑Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 418 f. und 446 f.
↑Ilse Dorothee Pautsch, Matthias Peter, Michael Ploetz, Tim Geiger: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Nr. 183: 10. Juni 1976: „Staatssekretär Gaus, Ost-Berlin, an das Auswärtige Amt“, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58040-X, S. 840 ff.Reinhold Zippelius: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte: Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., neu bearb. Auflage. Beck’sche Reihe, C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47638-4, S. 164.
↑§ 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 22 vom 29. Juni 1976, S. 301ff. Digitalisat; geändert durch Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes vom 28. Juni 1979, im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 17 vom 2. Juli 1979, S. 139, Digitalisat.
↑Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 457 ff.
↑Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten), 1. Oktober 1990.