Die Territoriale Gliederung Kursachsens beinhaltete bis 1806 sieben Verwaltungskreise und diverse weltliche und geistliche Territorialherrschaften. Seit 1527 wurde das Kurfürstentum Sachsen verwaltungsmäßig in zunächst vier Kreise gegliedert, die in dazugehörige Ämter, unterteilt waren, um eine bessere administrative Kontrolle zu ermöglichen. Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) wurde 1553 im Naumburger Vertrag eine Neugliederung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt.
Dieser Artikel listet diese sieben sächsischen Kreise und Ämter sowie alle sonstigen Gebiete unter wettinischer Herrschaft beim Stand von 1806, vor der Rangerhebung zum Königreich Sachsen, auf.
der kursächsische Anteil an der gefürsteten Grafschaft Henneberg (seit 1583 5/12 unter Oberherrschaft Kursachsens, 1660 bis 1718 beim Herzogtum Sachsen-Zeitz)
Helmut Bräuer: Aspekte der Verwaltungsentwicklung in Sachsen während des Spätmittelalters und am Beginn der frühen Neuzeit. In: Andreas-Möller-Geschichtspreis 2006 und 2007: Die Geschichte der Verwaltung in Sachsen und der Region Freiberg. Freiberg 2008, S. 61–70.
Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Freiberger Raumes. In: Andreas-Möller-Geschichtspreis 2006 und 2007: Die Geschichte der Verwaltung in Sachsen und der Region Freiberg. Freiberg 2008, S. 79–92.