Die Familie Rumann gehörte im 18. und 19. Jahrhundert zu den sogenannten Hübschen Familien.[1]
Als Sohn des hannoverschen Justizministers Ernst August Rumann schlug Rudolph Wilhelm Philipp Rumann eine juristische Laufbahn ein. Nach dem Jura-Studium in Göttingen von 1801 bis 1804 wurde er zunächst Hof- und Kanzleirat. Ab 1813 war er Polizeidirektor in Hannover. 1824 wurde Rumann zum Stadtdirektor der vereinigten Alt- und Neustadt gewählt. Von 1826 bis 1837 war er Mitglied der II. Kammer der hannoverschen Ständeversammlung, ab 1833 deren Präsident.
Während seiner Amtszeit als Stadtdirektor sorgte er für eine Verbesserung beim Armenwesen, eine Umstrukturierung des Schulwesens, die Einweihung des Waterloo-Platzes und der Waterloosäule (1832), den Umbau der Aegidienkirche (1826–1828) und den Bau eines Krankenhauses (die spätere Hautklinik Linden). Weiterhin erhielt Hannover unter Rumann als erste europäische Stadt eine Gasbeleuchtung. 1843 trat Rumann nach langwierigen Streitigkeiten in den Ruhestand. Rumann starb am 18. Oktober 1857. Sein Grab befindet sich auf dem Gartenfriedhof.
Wilhelm Rothert: Allgemeine Hannoversche Biografie, Band 2: Im Alten Königreich Hannover 1814–1866; Hannover: Sponholtz, 1914, S. 575
Johanna May: Vom obrigkeitlichen Stadtregiment zur bürgerlichen Kommunalpolitik. Entwicklungslinien der hannoverschen Stadtpolitik von 1699 bis 1824, in der Reihe Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Band 198, 2000, S. 476 ff.
Klaus Mlynek: Rumann, (2) Rudolph Wilhelm Philipp. In: Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein (Hrsg.) u. a.: Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 530f.