Amtsgericht Groß-GerauDas Amtsgericht Groß-Gerau ist ein seit 1879 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in der Stadt Groß-Gerau. Gerichtssitz und -bezirkDer Sitz des Gerichtes befindet sich am Europaring 11–13 in 64521 Groß-Gerau. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Groß-Gerau umfasst heute die Städte und Gemeinden Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Riedstadt, Stockstadt am Rhein und Trebur. Historisch bestand der Gerichtsbezirk aus:
ZuständigkeitDas Amtsgericht Groß-Gerau ist die erste Instanz in Zivil-, Familien- und Strafsachen für den eigenen Gerichtsbezirk. Darüber hinaus ist es zuständig als Jugendschöffen- und Schöffengericht für den eigenen Bezirk und den Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim. Nicht zuständig ist das AG Groß-Gerau für Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen sowie Insolvenzsachen. Hierfür ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig. Für Mahnverfahren ist es ebenfalls nicht zuständig, in diesem Fall liegt für ganz Hessen die Zuständigkeit beim Amtsgericht Hünfeld.[1] GeschichteGründungMit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf, die bis dahin in den rechtsrheinischen Provinzen des Großherzogtums die Gerichte erster Instanz gewesen waren. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte das Amtsgericht Groß-Gerau das Landgericht Groß-Gerau. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Groß-Gerau wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[3] Weitere EntwicklungMit Wirkung vom 1. Januar 1883 wurden die Gemarkungen Mörfelden und Walldorf vom Amtsgerichtsbezirk Langen abgetrennt und dem Amtsgerichtsbezirk Groß-Gerau zugeteilt.[4] Zum 1. April 1931 wurden die Orte Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg, nachdem sie in die Stadt Mainz eingegliedert worden waren, dem Amtsgericht Mainz zugewiesen.[5] Dagegen kamen die Gemeinden Gernsheim, Biebesheim, Crumstadt, Klein-Rohrheim und Stockstadt zum Sprengel des Groß-Gerauer Gerichts hinzu, als das Amtsgericht Gernsheim zum 1. Oktober 1934 aufgelöst wurde.[6] Die aus Teilen von Gernsheim, Crumstadt, Pfungstadt und Hähnlein am 31. Oktober 1937 neu gebildete Gemeinde Allmendfeld[7] wurde zum 1. Oktober 1938 dem Amtsgericht Groß-Gerau zugewiesen.[8] Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Grenze zwischen dem französisch besetzten Gebiet und der Amerikanischen Besatzungszone im Rhein verlief, wurden die rechtsrheinisch gelegenen, ehemals Mainzer Stadtteile Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg wieder dem Amtsgericht Groß-Gerau zugeteilt.[9] Mit Wirkung vom 1. Oktober 1956 wurde für die Gemeinden Raunheim und Rüsselsheim die Zweigstelle Rüsselsheim des Amtsgerichts Groß-Gerau geschaffen[10], die zum 1. Juni 1976 in ein eigenständiges Amtsgericht umgewandelt wurde.[11][12] Übergeordnete GerichteDem Amtsgericht Groß-Gerau übergeordnet ist das Landgericht Darmstadt und im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof. Richter
Siehe auchAnmerkungen
Einzelnachweise
Weblinks
Koordinaten: 49° 54′ 42,2″ N, 8° 28′ 53,6″ O
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