Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau
Der Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau ist einer von sechs Gerichtsbezirken in Salzburg und ist deckungsgleich mit dem politischen Bezirk St. Johann im Pongau. Der übergeordnete Gerichtshof ist das Landesgericht Salzburg. Sitz ist in St. Johann im Pongau. GeschichteDas Landgericht St. Johann im Pongau des Fürsterzbistums Salzburg wurde 1672 aus dem Gericht Pongau heraus begründet.[1] Schon 1854 kamen die Gerichte Goldegg/St. Veit samt Hofmark Goldegg und Großarl dazu. Am 1. Jänner 2003 wurden die Gerichtsbezirke Gastein und Werfen aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau zugewiesen. Am 1. Jänner 2005 wurde der Gerichtsbezirk Radstadt (Ennspongau) aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau zugewiesen, womit der Gerichtsbezirk den ganzen politischen Bezirk umfasst. GemeindenStädte
Marktgemeinden
Gemeinden
Siehe auchQuellen und Nachweise
Koordinaten: 47° 18′ N, 13° 18′ O Information related to Gerichtsbezirk Sankt Johann im Pongau |