Der Kreis Lebus entsprach in etwa dem Land Lebus, abzüglich der Gebiete östlich der Oder und einiger Gebiete im Süden. Seine Ostgrenze bildete die Oder. Im Süden waren die Wälder um Müllrose und der FürstenwalderAbschnitt der Spree die natürlichen Grenzen des Kreises. Im Westen bildete die Buckower Rinne mit Rotem Luch und Schermützelsee seine Grenze. Im Norden verlief die Kreisgrenze quer durch das Oderbruch. Die Tafelberge bei Frankfurt bildeten den höchsten Punkt des Kreises Lebus.
Verwaltungsgeschichte
Land Lebus
Seit dem 13. Jahrhundert ist das Land Lebus in Urkunden erwähnt, es bestand wahrscheinlich schon mehrere Jahrhunderte zuvor. Das Gebiet entsprach etwa dem des späteren Kreises Lebus, möglicherweise noch etwas weiter nach Süden bis über die Schlaube, sowie östlich der Oder dem des späteren Kreises Sternberg.
Im 16. Jahrhundert wurden die Ämter Lebus und Fürstenwalde gebildet.[1]
Lebusischer Kreis
Im 17. Jahrhundert entstand der Lebusische Kreis in der Mark Brandenburg.[2][3]
Kreis Lebus im 19. Jahrhundert
Im Rahmen der Bildung von Provinzen und Regierungsbezirken in Preußen erfolgte 1816 im Regierungsbezirk Frankfurt eine Kreisreform, durch die die Abgrenzung des Kreises wie folgt verändert wurde:[4]
Aus dem Kreis Oberbarnim wechselten die Orte Klein Buckow, Hasenholz und Garzin in den Kreis Lebus.
Das Landratsamt des Kreises Lebus befand sich zunächst außerhalb des Kreisgebietes in der Stadt Frankfurt an der Oder.
Zum 1. Januar 1827 wurde der Kreis Frankfurt wieder aufgelöst. Der Landbezirk des Kreises, das Gebiet außerhalb der Stadt Frankfurt, kam zunächst vollständig zum Kreis Lebus.[5] Zum 1. Januar 1836 wechselten die ursprünglich aus dem Kreis Sternberg stammenden Orte aus dem Kreis Lebus zurück in den Kreis Sternberg.[6]
Zum 1. Januar 1836 wurde auch der Kreis Cüstrin wieder aufgelöst und das Gebiet, das bis 1816 zum Kreis Lebus gehört hatte, wurde wieder in den Kreis Lebus eingegliedert. 1863 wurde das Landratsamt in die Stadt Seelow verlegt.[7]
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Lebus entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke bis auf vier aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet nach schweren Kämpfen um die Seelower Höhen durch die Rote Armee besetzt.
Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
Nach dem 8. Mai 1945 gehörte der Kreis größtenteils zur Sowjetischen Besatzungszone. Die gegenüber der Stadt Lebus am östlichen Oderufer gelegenen Gemeinden Neu Lebus und Tirpitz wurden im Frühjahr 1945 von der Sowjetunion unter polnische Verwaltung gestellt. In der Folgezeit wurde die einheimische Bevölkerung von der örtlichen polnischen Verwaltungsbehörde aus diesem Teil des Kreisgebiets vertrieben.
Mit Wirkung zum 15. März 1946 kam durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg die am linken Oderufer gelegene Gemeinden Bleyen und Küstrin-Kietz des aufgelösten Kreises Königsberg Nm. zum nunmehr als Landkreis Lebus bezeichneten Kreis.[8][9]
Die Gemeinden Güldendorf, Kliestow, Lichtenberg, Markendorf und Rosengarten wurden am 30. Mai 1947 in die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) eingemeindet.
Durch das Gesetz über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 kam es am 1. Juli 1950 zu einer Reihe von Gebietsänderungen:
Der Landkreis Lebus wurde in Landkreis Seelow umbenannt.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren zu Amtsbezirken zusammengefasst.
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Teil II: Provinz Brandenburg, Berlin 1873, S. 150–159.
Topographisch-statistisches Handbuch des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. O. Verlag von Gustav Harnecker u. Co., 1867, S. 143–169.
Heinrich Berghaus: Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafenthums Nieder-Lausitz in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Band 3, 1. Ausgabe, Brandenburg 1856, S. 183–241 (online).
Topographisch-statistische Uebersicht des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. d. Oder. Aus amtlichen Quellen zusammengestellt. Frankfurt a. d. O. 1844, S. 129–147.
W. Riehl und J. Scheu (Hrsg.): Berlin und die Mark Brandenburg mit dem Markgrafenthum Nieder-Lausitz in ihrer Geschichte und in ihrem gegenwärtigen Bestande. Berlin 1861, S. 364–392.
Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in der Provinz Brandenburg. Hermann Cramer, Halle 1872–1889, Band 1, Reprint(Faksimilie), ISBN 978-3-88372-000-5, Potsdam 2011.
↑Ingo Materna, Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, Grenzen und Verwaltungsgliederung, S.32ff. (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑ abcFriedrich Wilhelm August Bratring: Statistisch-topographische Beschreibung der gesammten Mark Brandenburg. Band2. Friedrich Maurer, Berlin 1805, Kap. Kreis Lebus, S.276ff. (Digitalisat).
↑Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr.12, 1816, S.106 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr.42, 1826, S.334 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr.49, 1835, S.363 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Provinzialverwaltung Mark Brandenburg (Hrsg.): Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg Nr. 7 vom 10. April 1946. Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg über die Auflösung des Restkreises Königsberg (Neumark) und Änderung der Grenzen der Landkreise Oberbarnim, Lebus und Angermünde.
↑Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Frankfurt, S.210 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).