Saalbau, verputzter Massivbau mit Satteldach, Pilastergliederung und schmalen Querhausarmen, die Türme der zweigeschossigen Doppelturmfassade mit flachen Zeltdächern, 1712–26; mit Ausstattung
Tempiettoartiger Aufbau mit rustizierten Granitpfeilern, einen Granitblock überfangend, um 1920, nachträglich den Gefallenen beider Weltkriege gewidmet
[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:49.89625,12.15054!/D:Neuholz (an der Straße von Kornthan nach Voitenthan), Säulenbildstock mit kugelbekrönter Laterne!/|BW]]
Erdgeschossiges Wohnstallhaus mit Blockbau, Schleppdach, Umgebinde und Außenkeller, im Kern 1712/13 (dendrochronologisch datiert), massiver Stallteil und holzverkleideter Fachwerkgiebel 1798/99, holzverschalter Scheunenanbau bezeichnet mit „1799“
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandIII.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
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