Landkreis Rothenburg ob der Tauber
Der Landkreis Rothenburg ob der Tauber (bis zum 1. Januar 1939: Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber) gehörte zum bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken. Vor dem Beginn der bayerischen Gebietsreform am Anfang der 1970er Jahre umfasste der Landkreis 61 Gemeinden.[1] Der Landkreis führte kein Wappen. GeographieWichtige OrteDie größten Orte waren Schillingsfürst, Wörnitz, Dombühl und Neusitz. Vom 1. April 1940 bis zum 31. März 1948[2] gehörte auch die zuvor und danach wieder kreisunmittelbare Stadt Rothenburg ob der Tauber zum Landkreis. NachbarkreiseDer Landkreis grenzte 1972 im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Landkreise Uffenheim, Ansbach und Feuchtwangen (alle in Bayern) sowie an die Landkreise Crailsheim und Mergentheim (beide in Baden-Württemberg). Im Westen grenzte der Landkreis auch an die kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber. GeschichteBezirksamtDas Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber wurde im Jahr 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Rothenburg und Schillingsfürst gebildet.[3] Anlässlich der Reform des Zuschnitts der bayerischen Bezirksämter erhielt das Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber am 1. Januar 1880 Gemeinden des Bezirksamtes Ansbach und die Gemeinde Preuntsfelden des Bezirksamtes Uffenheim. LandkreisAm 1. Januar 1939 wurde wie sonst überall im Deutschen Reich die Bezeichnung Landkreis eingeführt.[4] So wurde aus dem Bezirksamt der Landkreis Rothenburg ob der Tauber. Am 1. April 1940 wurde die kreisfreie Stadt Rothenburg ob der Tauber in den Landkreis eingegliedert. Dies wurde am 1. April 1948 wieder rückgängig gemacht. Am 1. Juli 1972 wurde der größte Teil des Landkreises Rothenburg ob der Tauber im Zuge der Gebietsreform in Bayern zusammen mit den Landkreisen Feuchtwangen und Dinkelsbühl und der bis dahin kreisfreien Stadt Rothenburg ob der Tauber in den Landkreis Ansbach eingegliedert. Die Gemeinden Ermetzhof und Steinach an der Ens kamen zum Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim.[5][6] Einwohnerentwicklung
GemeindenKursiv gesetzte Orte sind noch heute selbständige Gemeinden. Bei den Orten, die heute nicht mehr selbständig sind, ist vermerkt, zu welcher Gemeinde der Ort heute gehört. Alle Gemeinden des ehemaligen Landkreises gehören heute zum Landkreis Ansbach, außer Steinach an der Ens und Ermetzhof, die heute zum Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim gehören.
Kfz-KennzeichenAm 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen ROT zugewiesen. Es wurde bis zum 30. April 1973 ausgegeben. Seit dem 10. Juli 2013 ist es wieder im Landkreis Ansbach erhältlich. Literatur
Einzelnachweise
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