Seit 1411 war Geisenhausen Sitz eines herzoglichen Pflegamts, welches 1760 nach Vilsbiburg verlegt wurde. Die Bezeichnung lautete zu dieser Zeit Pfleg- oder auch Landgericht Vilsbiburg. Es gehörte zum Rentamt Landshut des Kurfürstentums Bayern.
1838 musste das Landgericht Vilsbiburg im Verlauf einer weiteren Verwaltungsreform einige Gemeinden an das neu errichtete Landgericht Dingolfing abgeben. Der Landgerichtsbezirk wurde als Folge dieser Reform dem Unterdonaukreis unterstellt. Im selben Jahr wurde der in Kreis Niederbayern umbenannt aus dem der gleichnamige Regierungsbezirk hervorging.
Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen VIB zugewiesen. Es wurde bis zum 30. April 1973 ausgegeben. Aufgrund der Kennzeichenliberalisierung ist es seit dem 10. Juli 2013 wieder im Landkreis Rottal-Inn, seit dem 25. Juli 2014 im Landkreis Landshut und seit dem 2. Januar 2019 im Landkreis Mühldorf am Inn erhältlich.
Einzelnachweise
↑Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S.584.
↑Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S.97.
↑Eugen Hartmann: Statistik des Königreiches Bayern. Hrsg.: Königlich bayerisches statistisches Bureau. München 1866, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1864 (Digitalisat).
↑Königlich bayerisches statistisches Bureau (Hrsg.): Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. München 1888, Einwohnerzahlen der Bezirksämter 1885 (Digitalisat).