ab 1785 Mineralfarbenfabrik, ab 1894 Bäckerei, später auch Agrarhandel (Lager), Vierflügelanlage um Innenhof, zweigeschossige Satteldachbauten mit Fachwerkobergeschoss auf Sandsteinquadermauerwerk, nördlicher Ostflügel 1581 (dendrochronologisch datiert und bezeichnet), Nord-und Westflügel 1605 (dendrochronologisch datiert), Südflügel, südlicher Ostflügel, oktogonaler Treppenturm und Eckturm mit Glockenhaube 1613 (dendrochronologisch datiert und bezeichnet), Umbauten um 1750 und 1. Hälfte 19. Jh., Südflügel und Nordteile von Ost- und Westflügel modern verändert
Eingeschossiger Satteldachbau mit Giebelschopf, Eckquaderung und Fachwerkgiebel, vorgelagerter Kellereingang aus Steinquadern mit Satteldach, 16./17. Jh.
Chorturmkirche, Langhaus mit Mansarddach, quadratischer Sandsteinquaderturm mit Gurtgesimsen, Läutgeschoss 1827/28, im Kern 2. Hälfte 14. Jh., wiederhergestellt nach Zerstörung 1634, Sakristeianbau, Fachwerk mit Walmdach, später; mit Ausstattung
Chorturmkirche, Sandsteinquaderbau, Langhaus mit Satteldach und viergeschossiger Turm mit Pyramidendach, um 1300, ergänzt um 1500, zurückgesetztes Läutgeschoss, 1762; mit Ausstattung
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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