Chorturmkirche, verputztes Bruchsteinmauerwerk mit Eckquaderung, Langhaus mit Satteldach und kleinen Rundbogenfenstern, 14. Jahrhundert, Chorturm Ende 14. Jahrhundert, Aufstockung des Langhauses mit Fachwerkgeschoss, teilweise Abtragung des Chorturmes und Errichtung eines Pyramidendachs mit Dachreiter 1757
Im Kern mittelalterlich, verputztes Bruchsteinmauerwerk, Langhaus mit Walmdach, Lisenen und Sandsteinrahmungen, Turm mit Pyramidendach, nach Plänen von Johann David Steingruber, bezeichnet „1756“, Läutgeschoss mit Hausteinquaderung aufgesetzt 1799; mit Ausstattung
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche St. Bartholomäus
Zweigeschossiges Langhaus mit Satteldach und dreiseitigem Abschluss, verputztes Bruchsteinmauerwerk mit Hausteineckquaderung, viergeschossiger Fassadenturm mit Gurtgesimsen und Pyramidendach, Turm 15. Jahrhundert, Turmobergeschoss 1756, Langhaus von Johann Gottlieb Riedel, 1786–87; mit Ausstattung
Zweigeschossiger Halbwalmdachbau, verputztes Fachwerkobergeschoss, Tür- und Fensterrahmung aus Sandstein, nördlicher Anbau, Außentreppe, 17./18. Jahrhundert
Chorturmkirche, Turm mit Welscher Haube im Kern spätmittelalterlich, Turm, Sakristeianbau und Langhaus mit Risalit, Walmdach und Sandsteinrahmungen nach Plänen von Gabriel de Gabrieli, 1714, oktogonales Turmobergeschoss aus Fachwerk, 1793; mit Ausstattung
Chorturmkirche, im Chorturm wohl Reste des romanischen Vorgängerbaus erhalten, Chorturm mit Pyramidendach und Langhaus mit Walmdach wohl 1507, nördlicher Sakristeianbau mit Pultdach und Turmobergeschoss 1579, Langhaus erweitert und erhöht mit Ochsenaugen 1752; mit Ausstattung
Chorturmkirche, verputzter Bruchsteinmauerwerksbau mit Gliederung und Sandsteinrahmungen, Langhaus mit Walmdach, viergeschossiger Turm mit Achtort und Pyramidendach, nördlich Sakristeianbau, Turm im Kern von mittelalterlichen Vorgängerbau, Kirchbau nach Plan von Johann David Steingruber, 1739–40; mit Ausstattung
Zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach, steinernen und genuteten Ecklisenen, geohrte Rahmungen und Gesimse aus Rotsandstein, Freitreppe zum Hof, bezeichnet „1718“
Schloss mit vorgelagertem Wirtschaftshof (Aktennummer D-5-75-163-29):
Wohntrakt (Lage), Teil der ehemaligen Wasserschlossanlage, bestehend aus dreigeschossigen, verputzten Nord- und Westflügel mit Satteldach, Schweifgiebel mit Akroteren sowie viergeschossige bastionsartige Ecktürme mit Mansarddach, Fensterrahmungen aus Buntsandstein, Eckquaderung, nach 1614 (dendrochronologisch datiert), Umbau durch Joseph Greising 1718–23 (dendrochronologisch datiert), Batterieturm mit Umfassungsmauer und Portal ergänzen zu viereckiger Anlage, dreibogige Steinquaderbrücke verbindet mit Wirtschaftshof
Batterieturm mit Umfassungsmauer und Portal ergänzen zu viereckiger Anlage, dreibogige Steinquaderbrücke verbindet mit Wirtschaftshof
Teil des ehemaligen Wächterhauses (Lage), später Schmiede, eingeschossiger Walmdachbau aus Bruchsteinmauerwerk, im Kern 17. Jh., 1718 (dendrochronologisch datiert)
Ehemaliges Gutshaus (Lage), zweigeschossiger Schopfwalmdachbau aus Bruchsteinmauerwerk mit hofseitiger Außentreppe, 17./18. Jahrhundert
Scheune (Lage), Satteldachbau aus Bruchsteinmauerwerk, Wetterfahne bez. 1847
Ehemaliges Milchhaus (Lage), eingeschossiger Bruchsteinquaderbau mit Fachwerkgiebel, Krüppelwalmdach und Fledermausgaube, 18. Jh.
Barockgarten (Lage), mit Portal, Brunneneinfassung und Sandsteinvasen auf Futtermauer, 1. Hälfte 18. Jh.
Umfassungs-/Futtermauer des Wirtschaftshofes (Lage), Bruchstein mit Verbindungsbrücke zum Wirtschaftshof und zwei Rundbogenportalen, südwestliches Tor bez. 1722, 17./18. Jh.
Graben (Lage), teils mit Futtermauer, jeweils im Süden und Osten des Schlosses und des Wirtschaftshofes, mittelalterlich
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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