In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
Zweigeschossiger, massiver Walmdachbau mit zweiläufiger Außentreppe, Hausteingliederung mit genuteten Ecklisenen, Fensterrahmungen und stichbogiger Türrahmung, Gurt- und Dachgesims, nördlich zurückgesetzter Anbau, 1796.
Zweigeschossiger traufständiger Satteldachbau, Fachwerkobergeschoss mit geschweiften Andreaskreuzen, 1565, massives Erdgeschoss erneuert 1934–35, bezeichnet mit „1935“, südlich kleinerer zweigeschossiger Anbau mit Fachwerkobergeschoss, zweite Hälfte 18. Jahrhundert.
Chorturmkirche, Turm mit schiefergedeckten Pyramidendach und nördlicher Sakristeianbau mit Pultdach aus der Mitte des 15. Jahrhunderts, eingeschossiges Langhaus mit Satteldach erneuert und erhöht Mitte 16. Jahrhundert, Veränderungen bezeichnet mit „1741“; mit Ausstattung
Ecke Rodheimer Straße/Hauptstraße in Baumbepflanzung (Standort)
Kegelbahn
Erdgeschossiger Walmdachpavillon aus Fachwerk, Westwand massiv, östlich anschließend überdachte, offene Kegelbahn mit vier hölzernen Stützenpaaren, nach 1828.
Chorturmkirche mit Hausteinrahmungen, Turm mit Pyramidendach, Gurtgesims und Eckquaderung, spätmittelalterlich, Langhaus mit Satteldach, Langhausnordwand verändert im 16./17. Jahrhundert, östlich Sakristeianbau vermutlich 16./17. Jahrhundert; mit Ausstattung.
Eingeschossiger Satteldachbau aus Hausteinmauerwerk mit Ecklisenen, Gurtgesimsen und stichbogigen Sandsteinrahmungen, Stallteil später verändert, bezeichnet mit „1854“.
Brückenäcker, im Geißlinger See, von Rodheim nach Gülchsheim (Standort)
Brücke über den Leitenbach
Bruchsteinmauerwerk, einbogig mit sehr niedriger Brüstungsmauer, südlich Sandsteinfigur des heiligen Johannes Nepomuk, bezeichnet mit „1723“, nördliche Stirnwand 1945 nach Zerstörung erneuert
Zweigeschossiger Satteldachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, im Erdgeschoss profilierte Fensterrahmungen aus Sandstein, im Obergeschoss aus Holz, bezeichnet mit „1614“.
Langhaus mit im Osten abgewalmten Satteldach und eingezogenem Polygonalchor, Chorflankenturm mit schiefergedeckten Pyramidendach, im Kern spätmittelalterlich, Ausbau 1592, Langhaus nach Plänen von Maurermeister Meyer, bezeichnet mit „1781“, südlich Sakristeianbau mit Pultdach, um 1800; mit Ausstattung.
Auf Mauernische Sockel und Vierkantschaft mit Relief des heiligen Sebastians, Aufsatz mit Relief der vierzehn Nothelfer und der Pietà, Sandstein, bezeichnet mit „1803“
Südwestlich des Ortes (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Bildstock
18. Jahrhundert, nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
D-5-75-155-22
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.